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Wanderfahrer Befahrungsregeln |
Hinweise
zum naturgerechten Verhalten für Wasserwanderer Jeder
einzelne Wasserwanderer ist aufgefordert, den
Empfindlichkeiten der wertvollen und naturbelassenen Gewässer
durch eigenes
vorbildliches Verhalten stets Rechnung zu tragen. Wir wollen nicht
Anlass geben,
weiteren Verordnungen zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an
Gewässern
Vorschub zu leisten. - plant euere Fahrten umsichtig – es gibt eine Fülle von Literatur und Karten, wertvoll sind vor allem die Wanderführer von BKV und DKV hinsichtlich: Ein-
und Ausstiegsstellen, Rastplätze, Gefahrenstellen, Wehre, Befahrungsregelungen Umfassende
Informationen gibt’s auch im Internet: www.kanu.de und www.kanu-bayern.de insbesonders über
aktuelle
Wasserstände. -
bildet Fahrgemeinschaften und parkt euere Fahrzeuge
auf geeigneten Plätzen,
nicht in der freien Natur -
nehmt Rücksicht auf andere
Erholungssuchende, seid freundlich und
hilfsbereit -
vermeidet jede Beschädigung der Wasser- und
Ufervegetation, daher auch
geeignete E- und A-Stellen wählen - bei
Vereins- oder Bezirksfahrten meldet euch vorher beim Fahrtenleite Dies
sind nur ein paar Hinweise, sie sollen euch helfen
eine gefahrlose, erholsame Wanderfahrt in der Natur zu erleben. Viel
Erfolg
dabei wünscht euch euer Umweltreferent des Bezirks Schwaben. Heinz
Horelt PS: Meldet bitte neu entstandene Gefahrenstellen an Flüssen, z.B. Baumaßnahmen, quer liegende Bäume u. a. direkt an mich: Mail: umwelt@bkv-schwaben.de |
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