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Wanderfahrer Befahrungsregeln

Hinweise zum naturgerechten Verhalten für Wasserwanderer

Jeder einzelne Wasserwanderer ist aufgefordert, den Empfindlichkeiten der wertvollen und naturbelassenen Gewässer durch eigenes vorbildliches Verhalten stets Rechnung zu tragen. Wir wollen nicht Anlass geben, weiteren Verordnungen zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Gewässern Vorschub zu leisten.

-         plant euere Fahrten umsichtig – es gibt eine Fülle von Literatur und Karten, wertvoll sind vor allem die Wanderführer von BKV und DKV hinsichtlich:

Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze, Gefahrenstellen, Wehre, Befahrungsregelungen  Wasserstände, Anfahrt.

Umfassende Informationen gibt’s auch im Internet: www.kanu.de  und www.kanu-bayern.de  insbesonders über aktuelle Wasserstände.

-         bildet Fahrgemeinschaften und parkt euere Fahrzeuge auf geeigneten Plätzen, nicht in der freien Natur

-         nehmt Rücksicht auf andere Erholungssuchende, seid freundlich und hilfsbereit

-         vermeidet jede Beschädigung der Wasser- und Ufervegetation, daher auch geeignete E- und A-Stellen wählen

-    bei Vereins- oder Bezirksfahrten meldet euch vorher beim Fahrtenleiter

Dies sind nur ein paar Hinweise, sie sollen euch helfen eine gefahrlose, erholsame Wanderfahrt in der Natur zu erleben. Viel Erfolg dabei wünscht euch euer Umweltreferent des Bezirks Schwaben.

Heinz Horelt

PS: Meldet bitte neu entstandene Gefahrenstellen  an Flüssen, z.B. Baumaßnahmen, quer liegende Bäume u. a. direkt an mich: Mail: umwelt@bkv-schwaben.de

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