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(SA)
Licca liber – der freie Lech!
–  ein Versprechen der Bayerischen Staatsregierung 

Am 20. Juli 2023 stellte das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nach 10 Jahren intensiver Diskussionen mit Betroffenen und Bürgern sowie grundlegenden Untersuchungen seine genehmigungsreifen Pläne zum Flussrenaturierungsprojekt Licca liber in Augsburg der Öffentlichkeit vor. Richtschnur für den Planungsprozess war das bei der Auftaktveranstaltung am 19.02.2013  gegebene Versprechen der Bayerischen Staatsregierung, „den Lech wieder seinem ursprünglichen Charakter so weit wie möglich anzunähern“.
Umso heftiger traf uns die bei der gleichen Veranstaltung abgegebene Erklärung des Energieunternehmens Uniper, mitten im Projektbereich und mitten im Naturschutz- und Natura 200-Gebiet den Bau eines Wasserkraftwerkes zu prüfen. Dieses Kraftwerk wäre aus unserer Sicht mit der zitierten Zielsetzung von Licca
liber unvereinbar.   
Die Sanierung des Flusses im Naturschutzgebiet „Stadtwald Augsburg“, dem Abschnitt 1 von Licca liber – und nur von diesem Abschnitt soll hier die Rede sein – ist aus verschiedenen Gründen zwingend, um nicht zu sagen längst überfällig. „Schwerwiegende Probleme“ hatte die Bayerische Staatsregierung als Begründung für das Renaturierungsprojekt bei der erwähnten Auftaktveranstaltung 2013 eingeräumt. Schließlich ist der Lech seit seiner Kanalisierung im Naturschutzgebiet „Stadtwald Augsburg“ zu einer Flussruine verkommen.
Wo der Fluss noch vor etwa 100 Jahren die größte Wildflusslandschaft im gesamten bayerischen Voralpenland gebildet hatte, fließt er heute eingeengt in ein Betonkorsett und fraktioniert durch sechs Querverbauungen durch das Schutzgebiet. Nachdem durch die 20 vorgelagerten Staudämme heute jeglicher Geschiebetransport unterbrochen ist, liegt vielerorts ungeschützt eine lehmig-sandige Schicht, der sogenannte Flinz frei, was für Wasserbauer ein Alarmsignal und  aus flussökologischer Sicht ein Desaster sondergleichen bedeutet.
Schließlich hatte ein Gutachten der TU München bereits 2012 festgestellt, dass ein Sohledurchschlag, d. h. das Durchbrechen der Wassermassen in den Untergrund mit unabsehbaren Folgen, nicht mehr auszuschließen ist. Die ökologischen Folgen des Wandels der Flusslandschaft sind so gravierend, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie den Lech in diesem Bereich als "stark verändert" einstuft und das ökologische Potenzial dieses einst europaweit einzigartigen Hotspots der Biodiversität nur noch als "mäßig" bewertet. Nirgendwo erfüllt heute der Flussabschnitt, der Teil des Naturschutz- und Natura 2000-Gebietes ist, die von der EU festgelegten Bedingungen der Wasserrahmenrichtlinie 2000.
Dabei kommt dem Projekt Licca liber, vorausgesetzt die in der Planung erarbeiteten Bedingungen werden umgesetzt, im Wasserbau Bayerns und als Pilotprojekt für die Renaturierung alpiner Flüsse ein hohe Bedeutung zu. Erstmals im Wasserbau am Lech flossen in die Planungen landschaftliche und ökologische Gesichtspunkte ein. Erstmals und im krassen Widerspruch zu bisherigen wasserbaulichen Maßnahmen am Lech gestand man dem Fluss eine Eigendynamik zu. Zu diesem entscheidenden Punkt bekannten sich in Statements bei der Veranstaltung am 20. Juli 2023 alle Vertreter des Wasserbaus, der Fischerei und des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes. Schließlich steht außer Zweifel, dass nur die Flussdynamik die komplexen Verhältnisse unterschiedlicher Lebensräume im Flussbett selbst sowie eine funktionsfähige Aue, d. h. hier die geplante Sekundäraue, gestalten und erhalten kann.
Das geplante Kraftwerk würde die Zielsetzung des Sanierungsprozesses konterkarieren. Es würde letztendlich aus „Licca liber – der freie Lech“ wieder einen technisch bestimmten Flussabschnitt machen. Allein die Ableitung von 75 Prozent der Wassermenge in die Turbine hätte gravierende Auswirkungen auf die Hydro- und Morphodynamik des gesamten Flussabschnittes. Bei der geringen Wassermenge, die zum Überfließen der rauen Rampe neben dem Kraftwerk bleibt, wäre die entscheidende Funktion dieser Rampe, nämlich einen durchgängigen Fluss zu ermöglichen, zu einem nur noch optisch wirkenden Trugbild verkommen. Die Auswirkungen auf die Fischwelt lassen sich am Beispiel des Huchens, einer weltweit nur an den nordalpinen Flüssen vorkommenden Fischart, aufzeigen. Der Huchen, der heute am Lech nur noch durch Besatz erhalten werden kann, ist geradezu die Leitart für die Flusssanierung. Erstmals – und auf nicht absehbare Zeit– könnte er nur hier am gesamten Lech über eine größere Strecke wandern, er könnte im sanierten Flussbett wieder ablaichen und sich entwickeln. Das Kraftwerk wäre für ihn beim Wandern eine Barriere und die Turbine wäre für einen Großteil der flussabwärts ziehenden Jungfische – wie unabhängige Untersuchungen am gleichen Kraftwerkstyp an der Loisach bewiesen haben – eine Todesfalle. Zu befürchten ist zudem, dass zur Ertüchtigung des Kraftwerks über kurz oder lang ein über das bisherige Ausmaß reichender weiterer Aufstau erfolgt, so wie wir es beim Eisenbahnerwehr in Augsburg erlebt haben.
 
Gerne stehen wir, auch vor Ort, für Diskussionen bereit.
Günther Groß, Sprecher der Lechallianz

Belege:
Zu: „Versprechen der bayerischen Staatsregierung“: https://www.wwa-don.bayern.de/fluesse_seen/massnahmen/liccaliber/index.htm
Zu Gutachten der TU München: https://lpv-augsburg.de/files/Downloads_Neu/licca_liber_morphologische_grundlagenstudie.pdf
Zu Auswirkungen der Turbine auf die Fischbestände: https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/36247

Lechallianz - Bündnis zum Schutz des Lechs, Foto: Horst Woppowa, Marianne Stenglein, 20.08.2023


Naturschutz beim Paddeln
Grundsätze:
Wir Kanusportler sollten alles daran setzen, dass von unserem Sport keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht. Daher haben wir einige Ratschläge für Sie zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermeiden können.
  1. Vermeiden Sie bitte alles, was Tiere stören oder auch nur beunruhigen könnte. Alle Feuchtgebiete sind von besonderer Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Natur. Flachwasserbereiche, Uferzonen sowie angrenzendes Umland sind Brut- und Aufzuchtgebiete für viele Tiere und insbesondere für Wasservögel, deren Brutzeit sich von April bis Juli erstreckt. Halten Sie möglichst großen Abstand von Nestern und Nachwuchs führenden Wasservögeln. Sind Sie mit mehreren Booten unterwegs und müssen Sie ein Nest oder eine Vogelfamilie passieren, fahren Sie bitte weiträumig und zügig vorbei. Halten Sie die Boote eng zusammen, um die Störung möglichst kurz zu halten.
  2. Informieren Sie sich bitte vor Beginn der Fahrt, ob Ihr Weg durch ein Schutzgebiet führt. In vielen Bereichen unseres Landes sind Schutzgebiete ausgewiesen. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. In manchen Schutzgebieten ist das Befahren der Gewässer verboten (siehe auch Befahrungsregelungen). Die Beschilderung der Schutzgebiete ist vom Wasser aus nicht immer zu sehen. Schuldhafte Verstöße gegen Fahr- und Betretungsverbote hat der Gesetzgeber mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
  3. Melden Sie Umweltverschmutzungen. Achten Sie besonders auf stinkende Schmutzwassereinleitungen, Ölfilme und wilde Müllkippen an und in der Nähe von Gewässern. Rechtzeitige Anzeige kann ein Gewässer vor schweren Schäden retten. Zuständig sind die örtlichen Polizei- und Umweltbehörden.
  4. Informieren Sie sich vor der Fahrt bitte über das Gewässer, das Sie befahren wollen. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur aus Umweltschutzgründen sondern auch aus Sicherheitsgründen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie aus den DKV-Flußführern und dem aktuellen DKV-Sportprogramm. Natürlich enthalten diese Web-Seiten auch zahlreiche Informationen, (z.B. Befahrungsregelungen oder Mindestpegel).
  5. Vermeiden Sie eine Übernutzung. Wenn Sie bereits am Start erkennen, dass das Gewässer hoffnungslos übernutzt ist, dann sollten Sie auf die Befahrung des Gewässers verzichten. Eigenes Fehlverhalten kann nicht damit entschuldigt werden, dass andere die Natur noch stärker belasten.
  6. Kleine Gewässer verlangen eine besonders gute Fahrtechnik. Kleinflüsse sollten nur in kleinen Gruppen mit kleinen Booten befahren werden. Als Faustregel gilt: Alle Boote müssen ohne Grundberührung und Uferkontakt auf der Stelle wenden können.
  7. Überprüfen Sie vor Ort am Gewässer, ob der Wasserstand für Ihre Paddeltour wirklich ausreicht. Bei zu geringem Wasserstand können Tiere und Pflanzen im Flussbett unbemerkt geschädigt werden. Insbesondere kann der Fischlaich dann ersticken. Nach regenarmen Zeiten sind viele Gewässer nicht mehr befahrbar. Weichen Sie in einem solchen Fall auf einen größeren Fluss in der Nähe aus.
  8. Denken Sie schon bei der Anfahrt an die Umwelt. Bilden Sie Fahrgemeinschaften. Stellen Sie Ihren PKW bitte auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf Privat- oder Forstwegen oder sogar Gaststättenparkplätzen ab. Ist letzteres unumgänglich, dann fragen Sie bitte um Erlaubnis.
  9. Vermeiden Sie Uferbeschädigungen beim Start. Starten Sie Ihre Paddeltour nur von Ufern, an denen keine Schäden verursacht werden können. Starten Sie bitte nicht, indem Sie mit Ihrem Boot die Uferböschung hinunterrutschen. Dies zerstört nur das Ufer.
  10. Alle Flachwasser- und Schilfzonen bitte weiträumig umfahren. Sie stehen unter besonderem Schutz. Es sind wertvolle Laich- und Brutgebiete für Fische und Vögel und Standorte seltener Wasserpflanzen.
  11. Genießen Sie die Stille und Einsamkeit. Stören Sie nicht andere Leute, die wie Sie die Ruhe suchen. Vermeiden Sie Lärm und lautes Rufen.
  12. Rasten und Lagern zur kurzen Erholung ist nur an Plätzen möglich, an denen das Ufer nicht beschädigt werden kann.
  13. Das wilde Zelten ist in Deutschland fast überall verboten. Besonders gekennzeichnete Rast- und Lagerplätze für Wasserwanderer sind davon ausgenommen. In den Flussführern sind die besten Übernachtungsmöglichkeiten beschrieben.
  14. Nehmen Sie ihren Müll wieder mit und lassen Sie ihn keinesfalls an ihren Rast- oder Lagerplätzen liegen.
  15. Nehmen Sie beim Umtragen besondere Rücksicht auf Uferbefestigungen und Zäune. Umtragen an Stauanlagen ist nicht immer gestattet. Mancherorts wird es nur stillschweigend geduldet. Notfalls müssen Sie ihr Boot und die Ausrüstung über eine längere Strecke tragen.
    26.10.2015 Marianne Stenglein/Referentin für Presse/Grundsätze nach: DKV-Faltblatt "Naturbewußt paddeln

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