Das Referat für Umwelt und Gesundheit wollte ursprünglich
die aus dem Jahre 1976 stammende Fassung der Bade- und Bootordnung
novellieren. Die einschneidenste Änderung: Die Befahrung der
Floßgasse an der Marienklause sollte damit verboten werden.
Münchnens Kanu-Vereine mit ihren rund 1.400 Mitgliedern sahen damit
ihre Sportstätte Isar in Gefahr. Denn dann müssten sie auf gut 120
Meter Landweg die Marienklause umtragen. Nach etwa einem weiteren
Kilometer Fahrt auf der renaturierten Isar kommt das Flaucher Wehr,
das ebenfalls umtragen werden muss – allerdings auf kurzem Weg. Dann
könnte bis zur Braunauer Eisenbahnbrücke noch einmal ein Kilometer
gepaddelt werden.
Das Umweltreferat der Stadt begründete die geplante Sperrung für den
Kanusport mit der Haftpflichtversicherung, die das Risiko nicht
eingehen will. „Aber“, so Gerd Molewski von der TGM München im
Gespräch mit den Medienvertretern, „hier ist noch nie ein Unfall
passiert.“ „Wir Vereinssportler sind gut ausgebildet und wissen
genau, was wir tun“, so Rolf Renner, Ressortleiter Umwelt und Gewässer
im BKV und DKV-Referent Alpen.. Es müsste doch genügen, wenn man die
Gelegenheitspaddler vor den Gefahren warnt. Ein Schild „Befahren auf
eigene Gefahr“ sollte ausreichend sein.
Bei einem Pressetermin an der Marienklause demonstrierten die Münchener
Paddler Präsenz. Jung und Alt, Wander- und Slalomfahrer, Freestyler
boten ein buntes Bild und bewiesen bei ihrer vergnügten, sorglosen
Durchfahrt durch die Floßgasse, wie wenig Gefahr hier zu erwarten ist
und wie viel Spaß das Kanu fahren macht. Sogar Münchens wohl berühmteste
Paddler: Freestyle-Ikone Seppi Strohmeier und der aufgehende Stern
Anne Grüb, Europameisterschafts-Dritte, waren dabei.
Dieser Einsatz der Kanuten hatte nunmehr offensichtlich Erfolg, denn
das Ergebnis der Beratung im Umweltausschuss sieht nunmehr wie
folgt aus:
Die Befahrung der Marienklause wird nicht verboten.
Hintergründe: Zwei Stadträte (CSU und ÖDP) beides ausgewiesene
Fischer plädierten für eine tageszeitliche und jahreszeitliche
Beschränkung. Aber das wurde abgelehnt - zu kompliziert.
Der Antrag des SPD und der Grünen, das heißt die Befahrung der Isar
bis zur Reichenbachbrücke wurde angenommen und an die Vollversammlung
verwiesen - mit der Einschränkung, dass die Regierung von Oberbayern
die Rechtmäßigkeit, die Haftungsproblematik und das Strafrecht (für
die Mitarbeiter der Stadt) überprüft.